Schulregeln

  1. Das Betreten des Schattenwaldes ist nach Einbruch der Dunkelheit untersagt. Das NIMBUS trägt keine Verantwortung und übernimmt keine Haftung bei Verletzung und/oder Ableben durch Zuwiderhandlung.
  2. Das Wirken von Zaubern, Ritualen und Ähnlichem ist außerhalb des Unterrichts ohne Aufsicht oder ohne Genehmigung einer Lehrkraft untersagt. 1) Wahrsagerei gilt nicht als Wirken eines Zaubers. 2) Wahrsagerei gilt nicht als Ritual. 3) Wahrsagerei gilt ebenfalls nicht als Ähnliches.
  3. Das Mitbringen von magischen wie nicht magischen Haustieren ist nur mit Sondergenehmigung gestattet.
  4. Zauberstäbe müssen der Norm entsprechen. Minimale Länge 25,1 cm/maximale Länge 46,8 cm. Zauberstäbe, die nicht der Norm entsprechen werden konfisziert. 1) Ausgenommen sind Mitglieder von Haus Krabat.
  5. Das Führen von Waffen ist Studierenden untersagt. 1) Ausgenommen sind Mitglieder von Haus Krabat. 2) Ritualdolche gelten nicht als Waffen.
  6. Schulroben sind während der Unterrichtszeit und zu besonderen Anlässen zu tragen. 1) Schulroben sind ordentlich zu tragen.
  7. Modifikation der Schulroben ist nicht gestattet.
  8. Hauserkennungszeichen sind zu jeder Zeit zu tragen.
  9. Den Anweisungen des Lehrpersonals, der Direktion und des Pedells ist Folge zu leisten.
  10. Blutmagische Rituale sind ausschließlich in den Kerkern und außerhalb des Schlosses gestattet.
  11. Zwischen 2.00 und 8.00 Uhr ist Lärm zu vermeiden.
  12. Magische Beeinflussung von Prüfungen ist untersagt und resultiert im Nicht-Bestehen der Prüfung.
  13. Den Weisungen des Kollegiums ist Folge zu leisten.