Die Magi folgen einigen wenigen grundlegenden Gesetzen, die die Grundpfeiler ihrer Gesellschaft bilden. Zwar kann es in unterschiedlichen Ländern veranlasst durch die jeweiligen Hexenräte weitere Regeln und Gesetze geben, doch die folgenden Regeln gelten für alle Magi gleich.
§ 1 Auslöschung von Leben
Das Leben von Magi sowie gleichermaßen Unbegabten ist unantastbar. Wer den Tod eines anderen herbeiführt, sei es vorsätzlich oder fahrlässig, wird bestraft.
§ 2 Verstümmelung und bleibende Verletzungen
Körperliche Misshandlung, insbesondere mit bleibenden Schäden, ob magisch oder nicht magisch herbeigeführt, ist ein Verbrechen und daher zu bestrafen.
§ 3 Übergriffe sexueller Art
Sexuelle Übergriffe sind niederträchtig und stehen unter Strafe.
§ 3.1 Substanzen und Zauber, die den Willen des Opfers in diesem Zusammenhang beeinflussen oder aushebeln, stellen keine Einwilligung dar. Ihr Gebrauch ist strafbar.
§ 4 Raub von Erinnerungen
Erinnerungen machen Magi zu dem, was sie sind. Sie formen das Dasein und die Persönlichkeit eines Magi. Das Entfernen von Erinnerungen bei Magi ohne deren Einwilligung steht unter Strafe.
§ 5 Impersonifikation
Bei offiziellen Anlässen ist es verboten vorzutäuschen, eine andere Person zu sein. Zuwiderhandlung steht unter Strafe.
§ 6 Schutz magischer Wesen
Magische Wesen, die bewusstseinsfähig sind, stehen unter besonderem Schutz. Es ist verboten, sie zu töten oder zu versklaven sowie Raubbau an ihnen zu betreiben. Zuwiderhandlung steht unter Strafe.
§ 6.1 Unter besonderem Schutz stehen folgende gefährdete Arten: Drachen, Einhörner, Riesen, Meermenschen, Zentauren und Faune.
§ 6.2 Der Handel mit aus bewusstseinsfähigen Wesen gewonnenen Substanzen ist verboten.
§ 7 Manipulation der Ökonomie der Unbegabten
Es ist verboten und steht unter Strafe, die Ökonomie der Unbegabten magisch zu beeinflussen.
§ 8 Die verbotenen 13
Das Wirken und auch die Weitergabe der Zauber, die auch bekannt als “die verbotenen 13” sind, ist untersagt und steht unter hoher Strafe.